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   BSG, 27.10.2021 - B 2 U 43/20 B   

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BSG, 27.10.2021 - B 2 U 43/20 B (https://dejure.org/2021,46721)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2021 - B 2 U 43/20 B (https://dejure.org/2021,46721)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - B 2 U 43/20 B (https://dejure.org/2021,46721)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 11.07.2022 - B 5 R 54/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Insbesondere könnte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG , Art. 103 Abs. 1 GG ) nicht darauf gestützt werden, dass das LSG den auf den 13.1.2022 anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung nicht aufgehoben und das Verfahren wegen der anhängigen Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des BSG vom 27.10.2021 ( B 2 U 43/20 B) nicht ausgesetzt hat.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die unterbliebene Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des BSG im unfallversicherungsrechtlichen Verfahren (Beschluss vom 27.10.2021 - B 2 U 43/20 B - juris) einen Verfahrensmangel begründen könnte.

    Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des BSG vom 27.10.2021 ( B 2 U 43/20 B) hat den Eintritt der Rechtskraft nicht gehindert.

  • LSG Bayern, 13.01.2022 - L 14 R 348/18

    Rentenversicherung: Vorzeitige Wartezeiterfüllung bei Erwerbsminderung infolge

    Die vom Kläger erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (Az: B 2 U 43/20 B) wurde vom BSG mit Beschluss vom 27.10.2021 verworfen.

    Der Kläger beantragte mit Schreiben vom 21.12.2021, den Termin zur mündlichen Verhandlung am 13.01.2022 zu vertagen, da er gegen den Beschluss des BSG, Az B 2 U 43/20 B, Verfassungsbeschwerde (Az: AR 9486/1) erhoben habe.

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